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Fachgebiet: Maurerhandwerk

alte Ziegel zur Wiederverwendung gelagert ein fachgerecht abgedecktes Mauerwerk Hohlblocksteine warten auf ihre Verwendung Sichtmauerwerk nur zur Ansicht eine alte Villa mit den Spuren der Zeit ein Gründerzeithaus nicht bewohnt eine Außenwand trotzt der Natur Außenwand stark verwittert Klinkermauerwerk erst vor einigen Wochen neu errichtet Klinkermauerwerk mit Ausblühungen Mehrgeschossigen Wohnhaus der Gründerzeit Einfamilienhaus aufgestockt und modernisiert Altbau mit starken Schäden Der Rückbau ist in vollem Gange oder war es eine Bombe Wärmeschutz für ein Einfamilienhaus fachgerecht wir lieben den Altbau so muß er sein

Jede Schicht eines neuen Mauerwerkes muss genau waagerecht liegen und soll waagerecht durch sämtliche Mauern eines Gebäudes hindurchgehen.

Die Stoßfugen von unmittelbar aufeinander folgender Schichten eines Mauerwerkes dürfen sich nicht decken. Das Überbindemaß ü muss ≥ 0,4 h bzw. ≥ 45 mm sein, wobei h die Steinhöhe (Sollmaß) des Mauerwerkes ist. Es gibt an, wie weit die Stoßfugen einer einbindenden oder durchbindenden Wand von der Innenecke (bei Ecke, Kreuzung, Stoß) entfernt liegt, und legt so den Verband fest. Von einer Innenecke der Wand darf in jeder Schicht nur eine Stoßfuge ausgehen. Ihre Richtung wechselt in jeder Schicht.

Es dürfen sich keine übereinander liegende Fugen im Mauerwerk ergeben, die im Wandinneren parallel zur Wand verlaufen. Sie sind gefährlich, weil bei Belastung des Mauerwerkes die Stauchung quer zur Wand erfolgt (Aufreißen in Schalen); zudem sind diese Fugen nach Lage, Anzahl und Zustand am fertigen Mauerwerk nicht zu erkennen.

Es sind möglichst viele ganze Steine für das Mauerwerk zu verwenden. Dadurch wird der Fugenanteil (Wärmebrücken) in der Mauerwerkwand vermindert, das Überbindemaß (Verzahnung) des Mauerwerks meist vergrößert und so die Mauerwerkfestigkeit erhöht.

Ziehen Sie rechtzeitig einen Sachverständigen zu einer Besichtigung des Bauobjektes hinzu. Die Bauqualität lässt sich nur verbessern, wenn den Fehlern von den Planern, den Bauträgern, den Baufirmen und den Handwerksbetrieben wirksam vorgebeugt wird.

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