Man unterscheidet beim Holzschutz im Hochbau zwischen den bekämpfenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten und den vorbeugenden chemischen Schutz von Holzwerkstoffen.
Die Bekämpfung eines Pilzbefalls im verbauten Holz eines Gebäudes ist in der Regel nur durch Entfernen der betreffenden Holzteile möglich.
Zur Bekämpfung eines Pilzbefalls im Mauerwerk des Gebäudes sind ausschließlich chemische Schutzmittel geeignet. In speziellen Fällen ist ein Teilabbruch bzw. Abbruch des betroffenen Mauerwerkes durchzuführen.
Das verbleibende Mauerwerk ist besonders sorgfältig auf Pilzbewachsungen und Pilzdurchwachsungen zu untersuchen.
Durch den chemischen Holzschutz werden die Hölzer besonders widerstandsfähig gegen schädigende Einflüsse. Außerdem können mit chemischen Holzschutzmitteln auch bereits von Pilzen oder Insekten befallene Hölzer wieder verwendbar gemacht werden.
Holz darf nur in ausreichend trockenem Zustand innerhalb eines Bauwerkes eingebaut bzw. verbaut werden. Als Beispiel ist hier besonders der Bau Ihres Einfamilienhauses zu nennen. Beim Einbau des Holzes muss darauf geachtet werden, daß eine Wiederbefeuchtung des Holzes verhindert wird.
Folgende Grundsätze sollten beim konstruktiven Holzschutz beachtet werden:
Ziehen Sie rechtzeitig einen Sachverständigen zu einer Besichtigung des Bauobjektes hinzu. Die Bauqualität lässt sich nur verbessern, wenn den Fehlern von den Planern, den Bauträgern, den Baufirmen und den Handwerksbetrieben wirksam vorgebeugt wird.

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